Unvergessen: 23. Mai 1949 (Grundgesetz verfasst)

Vor siebzig Jahren, am 23. Mai 1949, wurde die deutsche Verfassung beschlossen und das Grundgesetz trat in Kraft. Auch uns ist es wichtig, darauf hinzuweisen, denn mit dem Grundgesetz sind uns unsere Menschenrechte garantiert. Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland kann nur durch Gesetze geändert werden und sie kann nur durch Beschluss einer neuen Verfassung durch das Volk abgelöst werden. Auch wenn in der Zwischenzeit Änderungen vorgenommen wurden, so bleiben uns in Deutschland (ganz Deutschland seit 1990) die Grundrechte garantiert. 

Seit 1949 hat sich in Deutschland aber einiges  geändert. 
Wir haben folgenden Text hier entnommen:
Männer und Frauen arbeiten heute fast zu gleichen Teilen - um 1950 blieb ein großer Teil der Frauen dagegen noch zuhause am Herd. Die Bevölkerung ist seit 1950 von 51 Millionen Menschen auf fast 83 Millionen Einwohner angewachsen. Gleichzeitig ist die Bevölkerung gealtert: Das Durchschnittsalter, das um 1950 noch bei 34,8 Jahren lag, beträgt heute rund zehn Jahre mehr, wie die Statista-Grafik zeigt. Der Anteil der unter 20-Jährigen ist von 30,5 Prozent auf 18,54 Prozent gesunken. Um durchschnittlich 2,5 Prozent ist die deutsche Wirtschaft seit 1950 gewachsen. Die durchschnittliche Inflationsrate in dieser Zeit betrug 3,4 Prozent. 

Quelle: infographic.statista.com
Quelle: infographic.statista.com